Zwangsversteigerung - Schuldnervertretung
Die Vertretung des Schuldners erfolgt in der Regel mit dem Ziel des Erhalts des Eigentums an der Immobilie. Hier sind oft sehr kreative Lösungen gefragt.
Das Versteigerungsverfahren ist als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung konzipiert, um die Gläubiger zu befriedigen. Der Gesetzgeber hat gleichwohl auch die Belange des Schuldners berücksichtig. Allein durch die geschickte Wahrnehmung aller sich dem Schuldner bietenden taktischen Möglichkeiten kann es möglich sein, die Versteigerung und damit den Verlust von Wohnung und Eigentum zu verzögern oder auch ganz zu verhindern. Es bleibt daher Zeit für eine Lösung außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens.
Beratungsumfang:
Vertretung von Bietinteressenten
Wenn Sie sich für den Erwerb einer Immobilie aus der Versteigerung heraus interessieren, lohnt es sich, schon im Vorfeld eines Versteigerungstermins tätig zu werden, um so die Weichen für das Erreichen Ihres Ziels zu stellen.
Beratungsumfang:
Bei der Ersteigerung einer Immobilie sollten allerdings auch immer die Risiken und Gefahren berücksichtig werden. Nach einer sorgfältigen und umfassenden Analyse der Situation des Mandanten erhält dieser konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Ziel ist es kreative und lösungsorientierte Maßnahmen zum Nutzen des Mandanten umzusetzen.
Wichtig auch hier: Je eher ein Konzept entwickelt wird, umso größer sind die Möglichkeiten im Zwangsversteigerungsverfahren.
Eine Zwangsimmobilie zu erwerben ist nichts, was der Laie in der Hoffnung auf einen günstigen Erwerb eines interessanten Versteigerungsobjektes spontan allein vornehmen sollte, sondern es erfordert Vorbereitung und den wirtschaftlichen Rat und die Rechtsberatung auf diesen Tätigkeitsbereich spezialisierter Fachleute.
Vertretung von Gläubigern
Hier gilt es in der Regel, die Interessen des Gläubigers auf erfolgreiche Verwertung der Immobilie und Befriedigung der durch sie besicherten Forderungen zu realisieren.
Daher werden auch für Gläubiger folgende Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Zwangsversteigerungsverfahren angeboten:
Das Zwangsversteigerungsverfahren bietet für Gläubiger, die im Grundbuch als Grundschuldgläubiger eingetragen sind, die Möglichkeit, ihre Forderungen zu realisieren. Allerdings bietet das Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund seiner Komplexität für gut beratene Schuldner diverse Möglichkeiten, sich der Vollstreckung zu entziehen. Der Gläubiger sollte seine taktischen Möglichkeiten im Verfahren so nutzen, dass er das beste wirtschaftliche Ergebnis erzielen kann.
Teilungs- oder Auseinandersetzungsversteigerung
Eine Mehrheit von Grundstückseigentümern (oder Wohnungseigentümern) möchte sich trennen. Häufige Fälle: Erbengemeinschaft, Eheleute im Rahmen der Ehescheidung, Eigentümergemeinschaft, GbR, oHG.
Im Zuge der Beratung in Teilungsversteigerungsverfahren bieten wir unter anderem folgende Dienstleistungen an: