Zwangsversteigerungsrecht

 

Zwangsversteigerung - Schuldnervertretung

Die Vertretung des Schuldners erfolgt in der Regel mit dem Ziel des Erhalts des Eigentums an der Immobilie. Hier sind oft sehr kreative Lösungen gefragt.

Das Versteigerungsverfahren ist als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung konzipiert, um die Gläubiger zu befriedigen. Der Gesetzgeber hat gleichwohl auch die Belange des Schuldners berücksichtig. Allein durch die geschickte Wahrnehmung aller sich dem Schuldner bietenden taktischen Möglichkeiten kann es möglich sein, die Versteigerung und damit den Verlust von Wohnung und Eigentum zu verzögern oder auch ganz zu verhindern. Es bleibt daher Zeit für eine Lösung außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens. 

Beratungsumfang:

  •  Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zwangsversteigerung 
  • Unterstützung bei Zwangsversteigerungsterminen 
  •  Verhandlungen mit Gläubigern zur Abwendung des Zwangsversteigerungstermins 
  • Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten in Form von Vollstreckungsgegenklagen oder Rechtsmitteln im Zwangsversteigerungsverfahren 
  •  Verhandlung mit Gläubigern und anschließende „wasserdichte“ Formulierung von Vergleichen       Konzeption und Umsetzung von rechtlichen Gestaltungen zum Erhalt der Immobilie trotz üblicher Schwierigkeiten in Hinblick auf eine Umschuldung

 

Vertretung von Bietinteressenten

 

Wenn Sie sich für den Erwerb einer Immobilie aus der Versteigerung heraus interessieren, lohnt es sich, schon im Vorfeld eines Versteigerungstermins tätig zu werden, um so die Weichen für das Erreichen Ihres Ziels zu stellen.


Beratungsumfang:

  • Aufzeigen worauf es ankommt; welche Taktik ist im konkreten Einzelfall gut oder eher ungeeignet
  •   Führen von Verhandlungen mit den Bankenvertretern, dem Eigentümer, dem Mieter, dem Rechtspfleger und sonstigen Beteiligten
  • Erstellung einer Prognose über das geringste Gebot und eines möglichen Zuschlagsgebots Begleitung zum Termin
  • Sollte eine Zwangsräumung betrieben werden müssen, wird bei der Beschaffung des Räumungstitels und der Erteilung des Räumungsauftrags an den Gerichtsvollzieher geholfen 

 

Bei der Ersteigerung einer Immobilie sollten allerdings auch immer die Risiken und Gefahren berücksichtig werden. Nach einer sorgfältigen und umfassenden Analyse der Situation des Mandanten erhält dieser konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Ziel ist es kreative und lösungsorientierte Maßnahmen zum Nutzen des Mandanten umzusetzen.

 

Wichtig auch hier: Je eher ein Konzept entwickelt wird, umso größer sind die Möglichkeiten im  Zwangsversteigerungsverfahren.

Eine Zwangsimmobilie zu erwerben ist nichts, was der Laie in der Hoffnung auf einen günstigen Erwerb eines interessanten Versteigerungsobjektes spontan allein vornehmen sollte, sondern es erfordert Vorbereitung und den wirtschaftlichen Rat und die Rechtsberatung auf diesen Tätigkeitsbereich spezialisierter Fachleute.

 


Vertretung von Gläubigern

 

Hier gilt es in der Regel, die Interessen des Gläubigers auf erfolgreiche Verwertung der Immobilie und Befriedigung der durch sie besicherten Forderungen zu realisieren.

Daher werden auch für Gläubiger folgende Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Zwangsversteigerungsverfahren angeboten:

  • Unterstützung bei Zwangsversteigerungsterminen
  • Erörterung aller rechtlicher und taktischer Möglichkeiten
  • Verhandlung mit Bietinteressenten und anschließende „wasserdichte“ Formulierung von Ausbietungsgarantien
  • Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur zügigen Versteigerung der besicherten Immobilie
  • Beratung zur Stellung eines Versteigerungs- oder Beitrittsantrages
  • Taktisches Verhalten im Zwangsversteigerungstermin
  • Terminvertretung
  • Prüfung von Einwendungen gegen die Zuschlagserteilung

 

Das Zwangsversteigerungsverfahren bietet für Gläubiger, die im Grundbuch als Grundschuldgläubiger eingetragen sind, die Möglichkeit, ihre Forderungen zu realisieren. Allerdings bietet das Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund seiner Komplexität für gut beratene Schuldner diverse Möglichkeiten, sich der Vollstreckung zu entziehen. Der Gläubiger sollte seine taktischen Möglichkeiten im Verfahren so nutzen, dass er das beste wirtschaftliche Ergebnis erzielen kann.

  

 

Teilungs- oder Auseinandersetzungsversteigerung

 

Eine Mehrheit von Grundstückseigentümern (oder Wohnungseigentümern) möchte sich trennen. Häufige Fälle: Erbengemeinschaft, Eheleute im Rahmen der Ehescheidung, Eigentümergemeinschaft, GbR, oHG.

Im Zuge der Beratung in Teilungsversteigerungsverfahren bieten wir unter anderem folgende Dienstleistungen an:

 

  • Vorbereitung und Stellung eines Antrages zur Auseinandersetzung einer Gemeinschaft
  • Prüfung möglicher rechtlicher Hinderungsgründe
  • Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur zügigen Versteigerung der Immobilie einschließlich Überlegungen zum taktisches Verhalten im Zwangsversteigerungstermin
  • Terminvertretung